Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Münster 16.5.2013 2 K 3030/11 E, U, BBK 8/2014 S. 360

Buchführung | Hinzuschätzung bei fehlerhafter Kassenbuchführung

Nach dem Urteil des FG Münster bestehen erhöhte Anforderungen an die Kassenbuchführung, wenn die Betriebseinnahmen wegen Unzumutbarkeit nicht einzeln aufgezeichnet werden. Der Kaufmann muss dann u. a. entweder die angefallenen Kassenstreifen, Kassenzettel und Bons aufbewahren oder aber die Einnahmen und Ausgaben anhand eines Kassenberichts nachweisen . Außerdem muss die Kassensturzfähigkeit jederzeit gegeben sein.

[i]Handschriftliche Vermerke auf den BonsDiese erhöhten Anforderungen sowie weitere Grundanforderungen waren im Streitfall nicht gegeben: Ein Fischhändler konnte weder Betriebsanleitungen noch Programmierungsprotokolle für die einzelnen Kassen noch einzelne Z-Bons oder Stornobuchungen vorlegen. Dafür wiesen zahlreiche Bons handschriftliche Vermerke auf, z. B. „Kasse defekt“ oder „Versuch der Steue...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Rechnungswesen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen