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Krankenversicherung; | Nachzahlung von Krankengeld aufgrund nicht berücksichtigter Einmalzahlungen

Gesetzlich Krankenversicherte, die seit 1997 krankheitsbedingt arbeitsunfähig waren und Krankengeld bezogen haben, haben aufgrund der Gesetzgebung zu sog. Einmalzahlungen weniger Krankengeld als ihnen zustand. Aufgrund des hat der Gesetzgeber im Rahmen eines Reformgesetzes angeordnet, dass Einmalzahlungen bei der Berechnung von Krankengeld ab dem zwingend zu berücksichtigen sind. Demnach entfällt für Fälle, in denen bereits vor dem rechtskräftig über den Krankengeldanspruch entschieden worden war, der Anspruch auf Nachzahlungen. Daher gingen viele Versicherte im Vertrauen auf die freiwillige Erklärung der Kassenverbände, wonach Versicherte ihre Ansprüche wegen überhöhter Beitragszahlungen auch später rückwirkend geltend machen könnten, die z...

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