Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Berufsrecht | Kein Befreiungsanspruch von Syndikusanwälten von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung
Abhängig beschäftigte Rechtsanwälte (sog. Syndikusanwälte) sind nicht nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu befreien. Im Streitfall hatte die beklagte DRV Bund die Befreiung in allen drei Verfahren mit der Begründung abgelehnt, dass die Klägerin und die Kläger in ihren jeweiligen Beschäftigungen keine anwaltliche Tätigkeit ausübten. Dem folgt das BSG. Die Klägerin und die Kläger seien jeweils abhängig, jedoch nicht als Rechtsanwälte [i]Leuchtenberg, NWB 22/2013 S. 1761 und NWB 7/2014 S. 419bei ihren jeweiligen Arbeitgebern beschäftigt und damit in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 erster Halbsatz SGB VI). Denn nach gefestigter verfassungsrechtlicher und berufsrechtlicher Rechtsprechung zum Tätigkeitsbild des Rechtsanwalts nach der BRAO ...