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Umsatzsteuer | Anforderungen an die Leistungsbeschreibung in der Rechnung für Zwecke des Vorsteuerabzugs
Nach dem können zur Identifizierung einer abgerechneten Leistung (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG) andere Geschäftsunterlagen herangezogen werden, wenn das Abrechnungsdokument selbst darauf verweist und diese eindeutig bezeichnet (Bestätigung der Rechtsprechung; , BStBl 1995 II S. 395, unter II, 2, c, bb). Die in Bezug genommenen Geschäftsunterlagen müssen der Rechnung nicht beigefügt sein.
Die hohen Anforderungen der Rechtsprechung an die ordnungsmäßige Bezeichnung des Leistungsgegenstands in Rechnungen lassen es ratsam erscheinen, Sorgfalt walten zu lassen. Insbesondere im Dienst- und Werkleistungsbereich lauern Gefahren für den Vorsteuerabzug, namentlich bei Leistungsabrechnungen zwischen Nahestehenden. Wenn – wie im St...