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BFH 16.1.2014 V R 28/13, NWB 16/2014 S. 1136

Umsatzsteuer | Anforderungen an die Leistungsbeschreibung in der Rechnung für Zwecke des Vorsteuerabzugs

Nach dem können zur Identifizierung einer abgerechneten Leistung (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG) andere Geschäftsunterlagen herangezogen werden, wenn das Abrechnungsdokument selbst darauf verweist und diese eindeutig bezeichnet (Bestätigung der Rechtsprechung; , BStBl 1995 II S. 395, unter II, 2, c, bb). Die in Bezug genommenen Geschäftsunterlagen müssen der Rechnung nicht beigefügt sein.

Anmerkung:

Die hohen Anforderungen der Rechtsprechung an die ordnungsmäßige Bezeichnung des Leistungsgegenstands in Rechnungen lassen es ratsam erscheinen, Sorgfalt walten zu lassen. Insbesondere im Dienst- und Werkleistungsbereich lauern Gefahren für den Vorsteuerabzug, namentlich bei Leistungsabrechnungen zwischen Nahestehenden. Wenn – wie im St...

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