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Umsatzsteuer | Steuerbefreiung der Umsätze für die Seeschifffahrt und die Luftfahrt
Umsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt sind unter den in § 8 Abs. 1 bzw. § 8 Abs. 2 UStG genannten Voraussetzungen nach § 4 Nr. 2 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Mit auf das NWB WAAAE-14472 und ändert Abschn. 8.1 UStAE durch Einfügung eines neuen Satzes 2. Danach ist die Lieferung eines Wasserfahrzeugs i. S. des § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG auch dann umsatzsteuerfrei, wenn die Lieferung an einen Unternehmer erfolgt, der das Wasserfahrzeug zum Zweck der Überlassung an einen Betreiber eines Seeschiffs oder die Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger zu deren ausschließlicher Nutzung erwirbt und diese Zweckbestimmung im Zeitpunkt der Lieferung endgültig feststeht und vom liefernden Unternehmer nachgewiesen wird. Durch di...