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IDW RS IFA 1 zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Gebäuden verabschiedet
Das IDW hat die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung „Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Gebäuden in der Handelsbilanz“ (IDW RS IFA 1) verabschiedet. IDW RS IFA 1 ersetzt die IDW Stellungnahme des Wohnungswirtschaftlichen Fachausschusses 1/1996: Zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungsaufwand bei Gebäuden (WFA 1/1996).
IDW RS IFA 1 erläutert, wie auch bereits WFA 1/1996, unter welchen Voraussetzungen bauliche Maßnahmen an Gebäuden aktivierungspflichtige Herstellungskosten darstellen, weil diese zur Herstellung eines neuen Gebäudes oder zu einer Erweiterung oder wesentlichen Verbesserung eines bestehenden Gebäudes führen. Neu aufgenommen wurden Ausführungen zu Besonderheiten bei komponentenweiser planmäßiger Abschreibung. Die Verlautb...