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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 5 KA 4620/12

Leitsatz

Leitsatz:

Die bessere Erreichbarkeit eines Vertragsarztes (bzw. MVZ) ist dann keine Versorgungsverbesserung i.S.d. § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Ärzte-ZV, wenn die am Ort der geplanten Zweigpraxis niedergelassenen Ärzte die Leistungen des Filialarztes übernehmen können und wollen. Es ist die Entscheidung des Versicherten, ob er im Rahmen der freien Arztwahl weitere Wege in Kauf nimmt.

Fundstelle(n):
KAAAE-61265

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 23.10.2013 - L 5 KA 4620/12

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