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PiR 4/2014 S. 122

EFRAG nimmt Stellung zum AIP 2012-2014

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (EFRAG) hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Entwurf zum siebten Zyklus des Annual Improvements Project (AIP) 2012-2014 ( ED/2013/11) genommen. EFRAG hat sich bzgl. der Änderungsvorschläge an IFRS 5 (Leitlinien zur Umklassifizierung in die Kategorie zu Ausschüttungszwecken gehalten), IFRS 7 (Leitlinien zur Identifizierung eines servicing contract sowie zu continuing involvement) und IAS 34 (Klarstellung, was „ elsewhere“ bzgl. des Orts der Angabepflichten in IAS 34.16A bedeutet) geäußert. Die Änderungen sollen – sofern endgültig – für Geschäftsjahre in Kraft treten, die nach dem 31. 12. 2015 beginnen. Ausgenommen hiervon war jedoch der Vorschlag zur Änderung bzw. Klarstellung von IAS 19. Dieser bezieht sich auf die notwendige Währun...

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