Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
FG Münster | Wesentliche Beteiligung an einer nach englischem Recht gegründeten Limited
(1) Bei Anteilen an einer nach englischem Recht gegründeten Private Limited Company (Limited) handelt es sich um eine ähnliche Beteiligung i. S. des § 17 Abs. 1 Satz 3 EStG. (2) Für die Bestimmung der Höhe des Anteils an einer Limited i. S. des § 17 EStG ist die Beteiligung am Stammkapital (Authorised Share Capital) entscheidend, nicht der Anteil am gezeichneten Kapital (Issued Share Capital).
Der Kl. war im Streitjahr 2008 an einer englischen Limited mit Zweigniederlassung in Deutschland beteiligt. Nach Eintragung im Handelsregister betrug das Stammkapital 12.500 €. Nach der Gründungsurkunde war die Haftung der Gesellschafter beschränkt auf die gezeichneten Anteile. Der Kl. war Inhaber von 50 S. 243Anteilen, während zwei andere Personen zusammen ebenfalls 50 Anteile hielten. Im Oktober 2008 ver...