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PiR Nr. 4 vom Seite 120

Nachaktivierung von bereits als Aufwand verrechneten Entwicklungsausgaben?

Dr. Andreas Haaker und WP Dr. Jens Freiberg

Im HGB-FA des DRSC wird diskutiert, ob im Gegensatz zu IAS 38 nach HGB eine unterjährige Nachaktivierung von bereits als Aufwand erfassten Entwicklungskosten möglich ist.

Contra

Obgleich schon in 2009 ein IDW ERS HFA 29 zu der Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen nach BilMoG in ausgesuchten Kommentierungen zitiert wurde, obliegt die Standardisierung dieses Einzelabschlussthemas trotz Zuständigkeitsbeschränkung des § 342 Abs. 1 Nr. 1 HGB nunmehr dem HGB-FA des DRSC. Nachdem eine „zuständige“ AG Immaterielle Vermögensgegenstände (IVG) bereits sieben Mal getagt hat, um u. a. herauszufinden, was ein IVG sein könnte und ob ein IVG handelsrechtlich anzusetzen ist (vgl. HGB-FA, 15. öffentliche Sitzungsunterlage, Top 05, Rz. 1), sollen nunmehr tatsächlich bestehende Bilanzierungsprobleme gelöst werden. Eines ist die Frage der Nachaktivierung von bereits als Aufwand verrechneten Entwicklungskosten (vgl. Rz. 19 ff.), wobei mit Moxter (in: FS Ballwieser, Stuttgart 2014, S. 514) klarzustellen wäre, dass „nicht Aufwendungen […] aktiviert [werden], sondern der erlangte ‚Gegenwert'.“ Letzterer muss sich als Vermögensgegenstand konkretisiert haben. Erst ab diesem Zeitpunkt darf...

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