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Umsatzsteuer und Sicherheitseinbehalt
I. Vorbemerkungen
Im Regelfall entsteht die Umsatzsteuer nach den vereinbarten Entgelten ( Sollbesteuerung). Nur in Ausnahmefällen ist die Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten zulässig ( Istbesteuerung).
Mit dem Urteil vom - V R 31/12 NWB QAAAE-54618 (DB 2014 S. 280 = Kurzinfo StuB 2014 S. 158) hat sich der BFH näher zur Frage geäußert, in welchen Fällen von einer „Uneinbringlichkeit“ auszugehen ist. Soweit ein der Sollbesteuerung unterliegender Unternehmer seinen Entgeltanspruch aufgrund eines vertraglichen Einbehalts zur Absicherung von Gewährleistungsansprüchen über einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren nicht verwirklichen kann, ist er bereits für den Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung zur Steuerberichtigung berechtigt.
II. Sachverhalt
Die Klägerin, eine GmbH & Co. KG, ist im Bereich der Oberflächentechnik (Malerarbeiten, Strahltechnik und Verzinkerei) tätig. In ihrer für das Streitjahr 2007 abgegebenen Umsatzsteuerjahreserklärung vom 8. 4. 2008, die einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung (§ 168 Abs. 1 AO) gleichstand, berücksichtigte die Klägerin Sicherheitseinbehalte für mögliche Baumängel nicht als bereits bei der Leistungserbringung zu ...