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BFH 11.9.2013 I R 77/11, StuB 7/2014 S. 272

Körperschaftsteuer | Einlagekonto bei Regiebetrieb

Bei einem als Regiebetrieb geführten Betrieb gewerblicher Art führt ein nach handelsrechtlichen Grundsätzen ermittelter Jahresverlust auch dann unmittelbar zu einem entsprechenden Zugang im Einlagekonto, wenn der Betrieb seinen Gewinn durch Vermögensvergleich ermittelt und soweit der Verlust auf sog. Buchverlusten (z. B. Abschreibungen) beruht (Bestätigung und Fortführung des Senats-Urteils vom - I R 18/07 NWB RAAAC-79298, BStBl 2008 II S. 573 = Kurzinfo StuB 2008 S. 400 NWB OAAAC-79503; Bezug: § 4 Abs. 1, § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b, § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7c, § 44 Abs. 6 Satz 5 EStG 2002; § 4, § 27 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 7 KStG 2002; § 253 Abs. 2 Satz 3, § 275 HGB; § 29 Abs. 1 Satz 1 GmbHG; § 191 Abs. 1 AO).

Praxishinweise

Regiebetriebe sind rechtlich unselbständige Einheiten der Trägerkörperschaft, die finanzwirtschaftlich nicht Sondervermögen der Gemeinde darstellen. Demgemäß fließen Einnahmen...

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