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Betrieblich veranlasste Zuwendungen nach § 37b EStG
Pauschalierung nur bei Veranlassung durch einen Betrieb des Steuerpflichtigen
Zur noch jungen Pauschalierungsmöglichkeit für Sachzuwendungen nach § 37b EStG hat der BFH jüngst einige Grundsatzfragen geklärt (vgl. Hilbert, KSR direkt 2/2014 S. 5). Ein weiteres Urteil schloss nun die Reihe der vor dem BFH anhängigen und entscheidungsreifen Verfahren zu der Norm ab. Der Lohnsteuersenat verdeutlichte dabei, dass nur solche Zuwendungen unter die Regelung fallen, die durch einen Betrieb des Steuerpflichtigen veranlasst sind und die durch Nutzung einer einkommensteuerrechtlichen Erwerbsgrundlage als Einkünfte im Rahmen einer der Einkunftsarten erzielt werden. § 37b EStG tritt damit nicht in Konkurrenz zu Tatbeständen des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes.
Kläger (Vorstandsvorsitzender) trug Kosten zweier Veranstaltungen selbst
Der Kläger war Hauptanteilseigner und Vorstandsvorsitzender einer AG. Gestritten wurde in dem recht komplexen Fall um die Pauschalierung für eine Jubiläumsfeier und eine Incentive-Reise, an der sowohl Mitarbeiter der AG, die sich dafür durch entsprechende Leistungen qualifiziert hatten, als auch Kunden und Geschäftsfreunde teilgenommen hatten. Die Kosten beider Veranstaltungen trug der Kläger selbst durch Zahlungen von seinen Pri...