Zurückweisung einer Limited als Verfahrensbevollmächtigte
Leitsatz
Eine in England und Wales zugelassene Limited, die eine auf Dauer angelegte steuerliche Beratung gegenüber mehreren Steuerpflichtigen
im Inland erbringt, übt keine nur vorübergehende Tätigkeit aus, die aufgrund der Dienstleistungsfreiheit der Art. 56, 57 AEUV
erlaubt sein kann, sondern unterliegt den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes. Im Streitfall sind die Voraussetzungen
einer Befugnis zur Steuerberatung gem. § 3 Nr. 3 StBerG nicht erfüllt.
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.