Keine Lohnsteuerpauschalierung bei geringfügiger
Beschäftigung eines Alleingesellschafters einer GmbH
Leitsatz
Die Lohnsteuerpauschalierung gemäß § 40a
Abs. 2a EStG kommt nur dann in Betracht, wenn die Voraussetzungen
des § 40a Abs. 2 EStG vorliegen, jedoch - z.B. wegen mehrerer
geringfügiger Beschäftigungen - die regulären
Sozialversicherungsbeiträge abzuführen sind. Beim
Alleingesellschafter einer GmbH, der von dieser im Rahmen einer
geringfügigen Beschäftigung angestellt ist, fehlt
es am Vorliegen eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses und
damit am Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung im Sinne
des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV; damit sind die Voraussetzungen
des § 40a Abs. 2 EStG nicht erfüllt. Die Pauschalierung
gemäß § 40a Abs. 2a EStG scheidet in
diesem Fall aus.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2015 S. 10 Nr. 9 DStRE 2015 S. 657 Nr. 11 EFG 2014 S. 961 Nr. 11 GStB 2015 S. 229 Nr. 7 GmbH-StB 2014 S. 209 Nr. 7 KÖSDI 2014 S. 18910 Nr. 7 NWB-Eilnachricht Nr. 16/2014 S. 1135 HAAAE-60605
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 27.02.2014 - 6 K 1485/11
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