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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 1485/11 EFG 2014 S. 961 Nr. 11

Gesetze: EStG § 40a Abs. 2; EStG § 40a Abs. 2a

Keine Lohnsteuerpauschalierung bei geringfügiger Beschäftigung eines Alleingesellschafters einer GmbH

Leitsatz

Die Lohnsteuerpauschalierung gemäß § 40a Abs. 2a EStG kommt nur dann in Betracht, wenn die Voraussetzungen des § 40a Abs. 2 EStG vorliegen, jedoch - z.B. wegen mehrerer geringfügiger Beschäftigungen - die regulären Sozialversicherungsbeiträge abzuführen sind. Beim Alleingesellschafter einer GmbH, der von dieser im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung angestellt ist, fehlt es am Vorliegen eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses und damit am Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV; damit sind die Voraussetzungen des § 40a Abs. 2 EStG nicht erfüllt. Die Pauschalierung gemäß § 40a Abs. 2a EStG scheidet in diesem Fall aus.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStR 2015 S. 10 Nr. 9
DStRE 2015 S. 657 Nr. 11
EFG 2014 S. 961 Nr. 11
GStB 2015 S. 229 Nr. 7
GmbH-StB 2014 S. 209 Nr. 7
KÖSDI 2014 S. 18910 Nr. 7
NWB-Eilnachricht Nr. 16/2014 S. 1135
HAAAE-60605

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 27.02.2014 - 6 K 1485/11

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