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FG Bremen Urteil v. - 3 K 1/14 (1)

Gesetze: ErbStG § 13c Abs. 3 Nr. 1, ErbStG § 13c Abs. 1, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 11, ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1

Keine verminderter Wertansatz nach § 13c Abs. 1 ErbStG für am Erwerbszeitpunkt nicht vermietete Immobilie

Leitsatz

1. Der verminderte Wertansatz nach § 13c Abs. 3 Nr. 1 ErbStG gilt nicht für Grundstücke, die zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers nicht vermietet waren. Es genügt nicht, dass das nach dem Auszug des Erblassers in ein Altenpflegeheim leerstehende Gebäude mehr als eineinhalb Jahre nach dessen Tod erstmals vermietet wird.

2. Bei einem Leerstand im Zeitpunkt des Erwerbs ist für die Anwendung des § 13c Abs. 3 Nr. 1 ErbStG zu verlangen, dass die Vermietungsabsicht durch den Nachweis eines zeitnah bzw. innerhalb einer angemessenen Frist nach dem Stichtag abgeschlossenes Mietverhältnis belegt wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2015 S. 6 Nr. 4
UVR 2014 S. 206 Nr. 7
MAAAE-60596

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FG Bremen, Urteil v. 12.03.2014 - 3 K 1/14 (1)

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