Kindergeldrückforderung vom Kindergeldberechtigten trotz Antragsfälschung
Leitsatz
Wird die Unterschrift auf dem Kindergeldantrag für ein volljähriges Kind vom Kind gefälscht und für die Auszahlung des Kindergeldes
ein Konto des Kindes benannt, ist das nach Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen fortlaufend gezahlte Kindergeld vom als Leistungsempfänger
anzusehenden Kindergeldberechtigten zurück zu fordern, wenn dieser mehrmals eine Änderung des Anweisungskontos des Kindes
beantragt hat und Anhaltspunkte für eine fehlende oder eingeschränkte Geschäftsfähigkeit nicht bestehen. Aus der gelegentlichen
Einschränkung der Gedächtnisleistung ist bei der Bewältigung des Alltags nicht unmittelbar die Notwendigkeit einer Betreuung
abzuleiten.
Fundstelle(n): AO-StB 2014 S. 208 Nr. 7 EFG 2014 S. 1154 Nr. 14 SAAAE-60594
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FG des Saarlandes, Urteil v. 26.02.2014 - 2 K 1255/13
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