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FG des Saarlandes  v. - 2 K 1346/13 EFG 2014 S. 1208 Nr. 14

Gesetze: EStG § 32 Abs. 5 S. 1 EstG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a GG Art. 3 Abs. 1 ZDG § 14c Abs. 1 JFDG § 3

Nichtberücksichtigung von Kindern, die ein freiwilliges soziales Jahr geleistet haben, beim Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus nicht verfassungswidrig

Leitsatz

1. Dass nach § 32 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG im Falle der Ableistung des Grundwehrdienstes bzw. des Zivildienstes die Zahlung des Kindergeldes über das 25. Lebensjahr hinaus möglich ist, im Falle der Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres jedoch nicht, stellt keinen Fall einer planwidrigen Gesetzeslücke dar und ist auch nicht verfassungswidrig.

2. Bei den in § 32 Abs. 5 S. 1 EStG genannten Dienstleistungen handelt es sich um einen abschließenden Katalog. Im Falle der Absolvierung anderer Dienste kann der Verlängerungstatbestand nicht in Anspruch genommen werden.

Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 1208 Nr. 14
GStB 2014 S. 204 Nr. 6
IAAAE-60593

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FG des Saarlandes v. 30.01.2014 - 2 K 1346/13

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