Kein Kindergeld für Kinder, die weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, in einem Mitgliedstaat
der Europäischen Union oder in einem Staat haben, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet,
wenn die Eltern einen Kindergeldanspruch haben
Leitsatz
1. Es besteht kein Anspruch auf Kindergeld für Kinder, die weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland,
in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat haben, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum
Anwendung findet, wenn die Eltern im Inland als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden und einen Anspruch auf Kindergeld
nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG haben.
2. Das Existenzminimum dieser Kinder wird lediglich durch die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG von der Einkommensbesteuerung
freigestellt.
3. § 63 Abs. 1 S. 3 EStG ist nicht verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass sich die Ausnahme neben dem Fall des §
62 Abs. Nr. 2 Buchst. a EStG auch auf den Fall des § 62 Abs. Nr. 2 Buchst. b EStG erstreckt.
Fundstelle(n): EFG 2014 S. 852 Nr. 10 OAAAE-60591
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 17.01.2014 - 9 K 3363/12
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