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FG Düsseldorf 3.12.2013 13 K 2184/12 E, BBK 7/2014 S. 313

Lohn und Gehalt | Übernahme der ESt durch Arbeitgeber bei Nettolohnvereinbarung

Übernimmt der Arbeitgeber im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung eine Steuernachzahlung seines Arbeitnehmers, stellt dies keinen Sachbezug dar, für den noch zusätzlich LSt und SolZ abzuführen ist. Vielmehr erhöht nur der reine Nachzahlungsbetrag den Arbeitslohn.

[i]Arbeitgeber übernahm ESt-Nachzahlung des Arbeitnehmers Im Streitfall hatte der Arbeitgeber mit seinem ausländischen Arbeitnehmer eine Nettolohnvereinbarung getroffen. Der Arbeitgeber übernahm eine ESt-Nachzahlung in Höhe von 1.220 €, die sich aus einem ESt-Bescheid seines Arbeitnehmers ergab. Das FA rechnete diesen Betrag auf einen Arbeitslohn von 2.189 € hoch, indem es ihn um die LSt und den SolZ erhöhte. Dem widersprach das FG und erhöhte den Arbeitslohn nur um 1.220 €.

Hinweis:

[i]Bei Abtretung einer Erstattung nur Minderung des BruttolohnsDen umgekehrten Fall hat der BFH bereits entschieden, nämlich die Abtretung des E...

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