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FG Münster 12.12.2013 5 V 1934/13 U, BBK 7/2014 S. 312

Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug bei Scheinadresse der liefernden GmbH

Ein Unternehmer kann die Vorsteuer aus einer GmbH-Rechnung auch dann abziehen, wenn die in der Rechnung angegebene Adresse der GmbH eine Scheinadresse ist und der Unternehmer dies weder wusste noch wissen konnte.

Im Streitfall hatte ein Kfz-Händler Pkw von einer GmbH erworben, die in ihrer Rechnung eine Briefkastenadresse verwendete und die die USt nicht abführte. Nach dem FG lagen die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug vor: Eine Lieferung war erbracht worden, und es lag eine Rechnung mit den wesentlichen Angaben vor. Der Unternehmer hatte keine Anhaltspunkte dafür, dass die angegebene Adresse falsch war. [i]Keine Anhaltspunkte für Scheinadresse Solche Anhaltspunkte ergaben sich weder aus der Bezahlung in bar, da Bargeschäfte im Kfz-Handel üblich sind, noch aus der Benennung polnischer Festnetznummern durc...

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