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Einkommensteuer | Wahl der Einmalbesteuerung und Aufgabe der Selbstnutzung in einem Veranlagungszeitraum
Mit Schreiben vom nimmt das BMF zu der Frage Stellung, wie die nachgelagerte Besteuerung in einem Fall vorzunehmen ist, in dem sich der Steuerpflichtige für die Einmalbesteuerung nach § 92a Abs. 2 Satz 6 EStG entscheidet und noch in demselben Veranlagungszeitraum ein Fall des § 92a Abs. 3 Satz 1 EStG (Aufgabe der Selbstnutzung der geförderten Wohnung) eintritt. Wählt ein Steuerpflichtiger in einem Veranlagungszeitraum die Einmalbesteuerung nach § 92a Abs. 2 Satz 6 EStG und tritt noch in demselben Veranlagungszeitraum ein Fall des § 92a Abs. 3 Satz 1 EStG ein, erfolgt für den Veranlagungszeitraum eine Besteuerung des Auflösungsbetrags nach § 92a Abs. 3 Satz 5 EStG gem. § 22 Nr. 5 Satz 4 EStG. Die Regelungen des § 22 Nr. 5 Satz 5 bis 6 EStG sind in diesem Fall nicht anzuwenden. Der Mitteilungspflichtige hat – bezogen auf die Besteuerung des Wohnförderkontos des Steuerpflichtigen – für diesen Veranlagungszeitraum nur eine Rentenbezugsmitteilung nach [i]Myßen/Fischer, NWB...