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Übertragung privater Grundstücke gegen wiederkehrende Bezüge
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB OAAAE-60419 Ist der einzige (oder einzig erwähnenswerte) Vermögenswert ein Grundstück des Privatvermögens und möchte der Eigentümer mit dem darin gebundenen Kapital seine Altersversorgung aufbessern, drängt sich der Gedanke an eine „Umwandlung“ in wiederkehrende Bezüge auf. Die früher beliebten, steuerlich vorteilhaften Versorgungsleistungen können schon seit 2008 nicht mehr vereinbart werden. Infrage kommen danach in erster Linie entweder eine private Kaufpreisrente oder lang laufende, angemessen verzinste Kaufpreisraten.
Ausführlicher Beitrag s..
Gestaltung des Kaufvertrags
[i]Eindeutiger Hinweis im Kaufvertrag auf „entgeltlichen Charakter“Bei Überlegungen zur Gestaltung des Kaufvertrags werden die Vertragspartner neben den wirtschaftlichen Aspekten die steuerlichen Auswirkungen für beide Seiten einkalkulieren. Bei Verträgen unter Angehörigen taucht dabei sofort die Frage auf, ob weiterhin die Vermutung gilt, dass insbesondere knapp bemessene wiederkehrende Zahlungen der Versorgung dienen und deshalb eine teilentgeltliche Übertragung nicht anzuerkennen ist. Da diese Vermutung jedoch im Zusammenhang mit den (inzwischen für privaten Grundbesitz gestrichenen) Versorgungsleistungen entwickelt worden war und sie n...