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Die unentgeltliche Wertabgabe – Gefahr des Missbrauchs einer rechtlichen Gestaltungsmöglichkeit
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB HAAAE-60404 Die unentgeltliche Entnahme eines Gegenstands, der bei der Anschaffung nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt hat, aus dem Unternehmensvermögen, unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Fraglich ist, wie dieser Vorgang zu werten ist, wenn innerhalb einer kurzen Zeit nach der Entnahme in das Privatvermögen eine Veräußerung des Wirtschaftsguts erfolgt. Weshalb erfolgte keine Veräußerung aus dem Unternehmensvermögen heraus? Im Hinblick auf § 42 AO hat der Steuerpflichtige erhöhte Nachweis- und Mitwirkungspflichten bezüglich der Widerlegung des Missbrauchs einer rechtlichen Gestaltungsmöglichkeit. Je enger der Zeitraum zwischen Entnahme und Verkauf ist, umso mehr Gründe und Nachweise hat der Steuerpflichtige gegenüber der Finanzverwaltung darzulegen.
Ausführlicher Beitrag s..
Steuerliche Auswirkungen der rechtlichen Vorgänge
[i]Veräußerung aus dem Privatvermögen herausWird ein Gegenstand aus dem Unternehmensvermögen entnommen und haben weder dieser Gegenstand noch seine Bestandteile zum zumindest teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt, liegt ein nichtsteuerbarer Umsatz vor. Die Veräußerung aus dem Privatvermögen heraus hat mangels Vorliegens einer Unternehmereigenschaft auch keine umsatzsteuerliche...