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Verbraucherschutz – Verordnung zur Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (WPK)
Die Wirtschaftsprüferkammer hat gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur Verordnung zur Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung Stellung genommen (WPK, Schreiben vom 13. 3. 2014).
Hierzu wird weiter ausgeführt:
Die WPK begrüßt die Ausweitung des Anwendungsbereichs der bestehenden FinVermV um Honorar-Finanzberater.
Die beabsichtigten Änderungen des § 24 Abs. 1 FinHonV-E zur Prüfung bei Strukturvertrieben werden hingegen als ergänzungsbedürftig kritisiert. So bleibt aus Sicht der WPK insbesondere offen, ob sich jeder einzelne einer Vertriebsgesellschaft angeschlossene Gewerbetreibende der Prüfung nach § 24 FinHonV-E zu unterziehen hat, wie über die Nichtdurchführung einer Prüfung eines Gewerbetreibenden zu berichten wäre, und in ...