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Versicherungsvertragsrecht – Zur Kündigung einer Kostenausgleichsvereinbarung (BGH)
Die vereinbarte Unkündbarkeit gesonderter Kostenausgleichsvereinbarungen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer bei Abschluss eines Vertrages über eine fondsgebundene Renten- oder Lebensversicherung ist unzulässig ( sowie IV ZR 255/13).
Sachverhalt:
Die Klägerin, ein in Liechtenstein ansässiger
Lebensversicherer, bot in Deutschland wohnenden Kunden den Abschluss von
(fondsgebundenen) Rentenversicherungen an. Die auf einem einheitlichen Formular
aufgenommenen Anträge beinhalteten zum einen den Versicherungsvertrag sowie zum
anderen eine sogenannte Kostenausgleichsvereinbarung. In dieser verpflichtete
sich der Versicherungsnehmer, einen bestimmten Betrag für Abschluss- und
Einrichtungskosten in 48 monatlichen Raten an den...