Gestaltungsmöglichkeiten nach dem Ende der Cash-GmbH
Durch das AmtshilfeRLUmsG kam es auch zu einer Verschärfung im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, indem die bisherige Gestaltungsmöglichkeit über sog. Cash-GmbHs unterbunden wurde. Finanzmittel stellen nun nach Abzug von Schulden schädliches Verwaltungsvermögen dar, wenn sie 20 % des Werts des Betriebsvermögens übersteigen. Königer untersucht ab Seite 119, ob mittels alternativer erbschaftsteuerlicher Gestaltungsinstrumente weiterhin begünstigungsfähiges Vermögen i. S. der §§ 13a, 13b ErbStG geschaffen werden kann, ohne auf originär begünstigtes produktives Vermögen zurückgreifen zu müssen.
Problemkinder im Erbrecht
Bedürftige oder behinderte Kinder bedürfen einer besonderen Fürsorge in der erbrechtlichen Gestaltung. Eltern sind daran interessiert, den Kindern Vermögen aus dem Nachlass zuzuwenden und dabei den Zugriff des Sozialleistungsträgers, der die Kosten für die Versorgung des Kindes trägt, zu verhindern. Damit werden der Allgemeinheit Kosten auferlegt, die für eine gewisse Zeit lang der Betroffene selbst würde tragen können. Mensch stellt ab Seite 124 dar, welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt, die sozialrechtlich zulässig sind und den Interessen der Kinder und Eltern Rechnung tragen.
Nachfolge in Familienunternehmen
Soll in einem Familienunternehmen ein geeigneter Nachfolger gefunden werden, sind nicht nur Probleme rechtlicher Art zu bewältigen. Eine besondere Herausforderung für den Berater ergibt sich dabei in der Praxis daraus, in der Familie vorhandene Konfliktsituationen zu erkennen und damit umzugehen. Die Geeignetheit des möglichen Nachfolgers, Konflikte zwischen Geschwistern, die Frage nach der weiteren Ausrichtung des Unternehmens und die weitere Gestaltung des Familienvermögens sind vorab zu klären. Bodmann erläutert ab Seite 135, wie mit solchen Fragen bei der Planung einer Unternehmensnachfolge umgegangen werden kann und gibt Ihnen Leitfragen zur Strukturierung und Lösung an die Hand.
Beste Grüße
Verena Fuß
Fundstelle(n):
NWB-EV 4/2014 Seite 105
NWB GAAAE-60332