Revision in Strafsachen: Wirksamkeit der Zustellung eines Strafurteils an Sozius des Pflichtverteidigers
Gesetze: § 37 Abs 1 StPO, § 345 Abs 1 StPO
Instanzenzug: LG Essen Az: 21 KLs 3/12
Gründe
1Auf den zulässigen Antrag des Angeklagten ist der Verwerfungsbeschluss des aufzuheben, weil eine wirksame Urteilszustellung an seinen Pflichtverteidiger erst am erfolgte (vgl. , wistra 1988, 236) und die Revisionsbegründung demnach fristgerecht beim Landgericht einging.
2Die Revision ist unbegründet im Sinne von § 349 Abs. 2 StPO, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.
Raum Graf Jäger
Cirener Mosbacher
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n):
wistra 2014 S. 2 Nr. 6
wistra 2014 S. 269 Nr. 7
VAAAE-60207