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Umsatzsteuer | Umsatzsteuerliche Qualifizierung sog. Führungsleistungen einer Versicherung bei der offenen Mitversicherung
Übernimmt bei der durch eine Beteiligungsklausel im Versicherungsvertrag offengelegten Mitversicherung eines Risikos durch mehrere Versicherer (sog. offene Mitversicherung) der führende Versicherer die bei Begründung und Abwicklung der Mitversicherungsverträge anfallenden Verwaltungsaufgaben (sog. Führungsleistungen) gegen einen erhöhten Anteil aus dem Versicherungsentgelt (sog. Führungsprovision), liegt darin eine steuerbare und steuerpflichtige sonstige Leistung an den/die Mitversicherer (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Nr. 10 Buchst. a und b, Nr. 11 UStG).
Bei der offenen Mitversicherung tritt gegenüber dem Versicherungsnehmer eine Mehrzahl von Versicherern auf, um sich an der Deckung desselben Risikos zu beteiligen. Es handelt sich dabei nicht um einen ...