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Sozialversicherungsrecht | Nichtentrichten von Prämien zur privaten Pflegeversicherung
Die Verletzung der Pflicht zum Abschluss und zur Aufrechterhaltung einer Pflegeversicherung wird gem. § 121 Abs. 1 Nr. 6 SGB XI sanktioniert. Insoweit handelt ordnungswidrig, wer rechtswidrig, schuldhaft und in vorwerfbarer Weise diese Pflicht verletzt. Dabei handelt es sich bei § 121 Abs. 1 Nr. 6 SGB XI aber um ein echtes Unterlassungsdelikt, das nach allgemeinen Grundsätzen als zusätzliches Tatbestandsmerkmal voraussetzt, dass dem [i]infoCenter „Pflegeversicherung“ NWB JAAAB-13230 Handlungspflichtigen die Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten möglich und zumutbar ist (vgl. , NWB DAAAC-08966 – für Arbeitnehmerbeitrage zur Sozialversicherung). Deshalb fehlt es an einer Vorwerfbarkeit der Nichtentrichtung der Versicherungsprämien, wenn dem Betroffenen aufgrund schlechter finanzieller und wirtschaftlicher Verhältnisse eine Prämienzahlung im Einzelfal...