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AG 02..2013 , NWB 13/2014 S. 896

Gesellschaftsrecht | Unternehmerisches Ermessen des Vorstands bei abweichendem Zustimmungsvorbehalt des Aufsichtsrats

Die Missachtung der Kompetenzverteilung innerhalb einer Aktiengesellschaft durch ein Vorstandsmitglied kann namentlich dann eine grobe Pflichtverletzung (§ 84 Abs. 3 Satz 2 AktG) darstellen und den Aufsichtsrat zu seiner Abberufung berechtigen, wenn er sich einem seitens des Aufsichtsrats ad hoc beschlossenen Zustimmungsvorbehalts widersetzt und hierdurch die wirtschaftliche Existenz der AG gefährdet wird.

Anmerkung:

Im Streitfall [i]infoCenter „Organe der Aktiengesellschaft“ NWB XAAAD-83294 sollte nach dem Willen des Vorstands das der AG von ihrer Hauptaktionärin gewährte Darlehen wegen nachteiliger Zinsbedingung fällig gestellt und durch Ablösung desselben günstiger refinanziert werden; insoweit konnte und durfte sich der Vorstand aber nicht dem anderslautenden Votum des Aufsichtsrats widersetzen, ihm bliebe nur die Möglichkeit, etwaigen unzulässigen Einflussnahmen v...

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