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IWB Nr. 6 vom Seite 226

Treaty Overrides auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand

Dr. Stephan Salzmann

[i]BFH, Vorlagebeschluss vom 11. 12. 2013 - I R 4/13 NWB JAAAE-55050Die Frage der Verfassungswidrigkeit sog. Treaty Overrides liegt dem Bundesverfassungsgericht aufgrund des NWB RAAAE-09077 bereits seit etwas über zwei Jahren vor. Der damalige Beschluss hatte nicht nur die Verfassungswidrigkeit des § 50d Abs. 8 EStG wegen „Abkommensüberschreibung“ zulasten des DBA Türkei zum Gegenstand, sondern auch einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes infolge der Anwendbarkeit des § 50d Abs. 8 EStG ausschließlich [i]Mustereinspruch zu diesem Verfahren unter DokID NWB DAAAE-36260 auf Steuerpflichtige mit nichtselbständigen Einkünften. In einem weiteren Vorlagebeschluss des BFH an das mit dem Aktenzeichen I R 4/13 wird § 50d Abs. 10 EStG – abgesehen von der Frage eines Verstoßes gegen das Rückwirkungsverbot – als das Abkommensrecht ausschaltende Norm allein wegen der Verfassungswidrigkeit des Treaty Override vorgelegt. Die Einschätzung sog. Treaty Overrides als verfassungswidrig kann damit inzwischen als Ausdruck ständiger BFH-Rechtsprechung bezeichnet werden.

I. Divergierende Rechtsentwicklung

[i]Bruch des Abkommens gegenüber dem anderen Vertragsstaat gibt dem Steuerpflichtigen bislang keine HandhabeGemeinsamer Ausgangspunkt für Gesetzgebung und Rechtsprechung war, dass der unilaterale „Bruch“ eines DBA als völkerrechtlicher Verei...BGBl 1985 II S. 927

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