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Unangemessene Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens
, BStBl 2013 II S. 547 NWB LAAAE-35712
Beschränkung des Rechtsfolgenausspruchs auf die Feststellung der Verzögerung – Verhältnis zur Amtshaftungsklage – Beklagter im Entschädigungsklageverfahren – Kostenentscheidung – keine Motivforschung in Bezug auf Prozesshandlungen
Sachverhalt
Der Kläger begehrt gem.
§ 198 GVG
Entschädigung wegen der von ihm als unangemessen angesehenen Dauer eines vom
(Klageeingang) bis zum (Urteilszustellung) vor dem FG
Berlin-Brandenburg anhängigen Verfahrens.
Der Kläger ist Erbe seines 1996 verstorbenen Vaters (V). Zum Nachlass gehörte auch eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds in der Rechtsform der GbR. Im Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung des Gewinns der GbR für das Jahr 2002 wurde für den Kläger ein Veräußerungsgewinn i. H. von 12.028,89 € festgestellt. Hiergegen erhob der Kläger Klage vor dem FG Münster, das die Klage mit Urteil vom abwies. Bereits zuvor, am , hatte das Berliner Wohnsitzfinanzamt gegen den Kläger den Einkommensteuerbescheid für 2002 erlassen. Hiergegen hatte der Kläger am vor dem damaligen FG Berlin Klage erhoben, die er am begründete. Mit einem am beim FG ei...BGBl 2011 I S. 2302