1. Es begegnet keine Bedenken, wenn die Exposition von ehemaligen Wismut-Bergleuten nach dem Abschlussbericht "Belastung durch ionisierende Strahlung im Uranerzbergbau der ehemaligen DDR" ermittelt wird (Anschluss an R).
2. Bei der Beurteilung des Ursachenzusammenhangs zwischen Strahlendosis und Erkrankung sind die Untersuchungen zu staub-/strahlenbedingten Lungenfibrosen bei ehemaligen Wismutbergarbeitern des Robert-Koch-Instituts Berlin vom als aktueller Erkenntnisstand der medizinischen Wissenschaft im Hinblick auf die wirksame Schwellendosis zu berücksichtigen.
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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 23.01.2014 - L 2 U 240/09
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