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NWB BB 4/2014 S. 102
Online-Handel: Button „Bestellung abschicken“ rechtswidrig
Online-Händler, die ihren Bestell-Button nur mit dem Text „Bestellung abschicken“ versehen, handeln rechtswidrig und riskieren u. a. eine Abmahnung.
Bestellbuttons müssen eindeutige Texte wie „Kostenpflichtig oder Zahlungspflichtig bestellen“ oder „Kaufen“ enthalten, damit Kunden erkennen können, dass sie die Bestellung Geld kostet (vgl. hierzu ).