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SEPA: Sofortiges Handeln bei Firmenlastschriften
Trotz Verlängerung der SEPA-Umstellungsfrist müssen Unternehmen, die die Firmenlastschrift nutzen wollen, schon heute aktiv werden. Denn nur die Firmenlastschrift hat den Vorteil, dass keine Rückbuchungen seitens eines Kunden möglich sind. Konkret bedeutet das, mit dem Vertragspartner eine Firmenlastschrift zu vereinbaren und die Bank darüber zu informieren.
Wer keine Firmenlastschrift nach SEPA nutzt, muss mit dem Risiko leben, dass die Lastschrift u. U. rückgebucht wird.
Ein Muster eines SEPA-Lastschriftmandats können Sie in der NWB Datenbank unter NWB LAAAD-57874 abrufen.