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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 05 | Umsatzsteuer: Vermittlung von Flugreisen durch Reisebüros

Erhält ein Reisebüro eine Zahlung von einer Fluggesellschaft, obwohl eine Vermittlungsprovision nicht vereinbart wurde (zum Beispiel im Rahmen des sog. Nullprovisionsmodells oder einer sog. Incentive-Vereinbarung), ist nach einem aktuellen BMF-Schreiben im Einzelfall auf Basis der vertraglichen Vereinbarungen zu prüfen, welche Leistungen des Reisebüros mit der Zahlung vergütet werden. Das anders lautende BMF-Schreiben aus dem Jahr 2006 wurde aufgehoben und der UStAE entsprechend angepasst.

Wenn Sie Reisebüros betreuen, ist eine weitere Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses für Sie interessant. Konkret geht es um die Vermittlung von Flugreisen. Oder – wie es das Bundesfinanzministerium exakter ausdrückt –: um die Vermittlung grenzüberschreitender Personenbeförderungsleistungen im Luftverkehr.

Der Hintergrund für die Neuregelung ist: Zum wurden die Mustervereinbarungen zwischen den Fluggesellschaften und den Reisebüros angepasst. Auch dann, wenn eine Vermittlungsprovision nicht vereinbart wurde, erhalten die Reisebüros seither Boni, Marketingzuschüsse und andere Incentives als Entgelt für besondere Vertriebsleistungen, beispielswe...

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