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Neue Grundsätze für die Verwertung der Arbeiten von Sachverständigen
Überblick über die Änderungen aus IDW PS 322 n. F.
Im Juni 2013 hat der HFA des IDW den IDW PS 322 n. F. „Verwertung der Arbeit eines für den Abschlussprüfer tätigen Sachverständigen“ verabschiedet. Damit verbunden sind Folgeänderungen im IDW PS 300 „Prüfungsnachweise im Rahmen der Abschlussprüfung“. Die geänderten Standards sind anzuwenden bei Abschlussprüfungen über Berichtszeiträume, die am oder nach dem beginnen. Aus ihnen ergeben sich eine neue Systematisierung der Regelungen für die Verwertung von Sachverständigentätigkeiten im Rahmen der Abschlussprüfung und dazu auch neue materielle Anforderungen. Der Beitrag stellt diese Neuerungen im Überblick dar.
IDW PS 322 n. F. und die Folgeänderungen in IDW PS 300 systematisieren und konkretisieren die Grundsätze für die Verwertung der Arbeiten von Sachverständigen neu. Sie differenzieren zwischen Sachverständigen, die im Rahmen der Abschlussprüfung vom Abschlussprüfer und solchen, die im Rahmen der Abschlusserstellung vom zu prüfenden Unternehmen eingesetzt werden.
Die dabei prüferisch zu beachtenden Anforderungen fallen situationsbedingt par...