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Ertragsteuerliche Berücksichtigung von Vorsteuerberichtigungen
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I. Vorsteuerbeträge bei Anschaffungen und Konzept des § 9b EStG
Gemäß [i]USt (nicht) Bestandteil der AHK § 9b Abs. 1 EStG zählen abzugsfähige Vorsteuerbeträge in der Steuerbilanz nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts, auf dessen Anschaffung oder Herstellung diese entfallen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass eine nicht abzugsfähige Vorsteuer die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern erhöht. Dies gilt sowohl für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens als auch für solche des Umlaufvermögens (R 9b Abs. 1 Satz 2 EStR).
Die [i]Aufteilung des Vorsteuerabzugs Berücksichtigung nicht abzugsfähiger Vorsteuerbeträge als Anschaffungs- oder Herstellungskosten ergibt sich auch für solche Unternehmer, die (teilweise) den Vorsteuerabzug ausschließende Umsätze ausführen (sog. vorsteuerschädliche Umsätze). Werden derartige Umsätze nur zum Teil erbracht, hat eine Zuordnung der bezogenen Eingangsleistungen zu den Ausgangsumsätzen sowie eine Aufteilung der entrichteten Vorsteuer in einen abzugsfähigen sowie einen nicht abzugsfähigen Teil zu erfolgen.
Falls [i]Voraussetzungen einer Vorsteuerberichtigung sich bei einem unternehmerisch genutzten Wirtschaftsgut die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebende...