Einkommensteuer, Kindergeld: Voraussetzungen für
eine rückwirkende Änderung einer Kindergeldfestsetzung
Leitsatz
1. Eine Änderung der Verhältnisse
i. S. des § 70 Abs. 2 EStG ist die Änderung der
tatsächlichen oder auch rechtlichen Verhältnisse
des Anspruchsberechtigten oder des Kindes. § 70 Abs. 2
EStG ist daher nicht anwendbar, wenn die Familienkasse das Recht
von Anfang an fehlerhaft angewandt hat.
2. Die Voraussetzungen des § 70 Abs.
2 EStG liegen nicht vor, wenn die Änderungen bereits eingetreten
waren, bevor das Kindergeld festgesetzt wurde.
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 17/2014 S. 1258 BAAAE-57711
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 02.01.2014 - 6 K 207/13
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