1. Zur Frage der örtlichen
Zuständigkeit bei Vorliegen einer Zuständigkeitsvereinbarung
zweier Hauptzollämter gemäß § 27
AO, zu den Anforderungen an eine Zustimmung gemäß § 27
S. 1 AO und zu den Anforderungen von § 125 AO bzw. § 127
AO im Zusammenhang mit der fehlenden örtlichen Zuständigkeit.
2. Ein Anspruch wird dann nicht rechtzeitig
i. S. v. § 60 Abs. 1 Nr. 3 EnergieStG geltend gemacht,
wenn ein Mahnbescheid erst 78 Tage nach der Lieferung an den Warenempfänger
beantragt wird.
3. Im Verkehr zwischen Unternehmen können
Allgemeine Geschäftsbedingungen ohne besonderen Hinweis
Vertragsinhalt werden, sofern die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
branchenüblich ist und daher eine starke Verkehrsgeltung
beanspruchen kann. Von einer derartigen Branchenüblichkeit
der Vereinbarung eines einfachen Eigentumsvorbehalts kann in Fällen
des gewerblichen Mineralölhandels ausgegangen werden.
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