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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 10 K 14360/10 EFG 2014 S. 765 Nr. 9

Gesetze: EStG § 10aEStG § 86 Abs. 1 S. 1EStG § 86 Abs. 1 S. 2 Nr. 2EStG § 86 Abs. 1 S. 6 BBesG § 10

Riester-Förderung für Beamte

Mindesteigenbeitrag

Besoldung umfasst auch pauschal versteuerte Sachbezüge

Leitsatz

1. Bei der Berechnung des Mindesteigenbeitrags ist im Falle von Beamten nicht lediglich der in Zeile 3 der Lohnsteuerbescheinigung unter der Bezeichnung „Bruttoarbeitslohn” ausgewiesene Betrag anzusetzen. Besoldung i. S. d. § 86 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG ist vielmehr grundsätzlich die Besoldung im Sinne der Besoldungsgesetze.

2. Zur Besoldung in diesem Sinne gehören auch Sachbezüge. Die einkommensteuerliche Behandlung (z. B. Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber oder Steuerfreiheit) dieser Sachbezüge ist für die Zugehörigkeit zur Besoldung irrelevant.

Fundstelle(n):
DStR 2014 S. 8 Nr. 32
DStRE 2014 S. 1311 Nr. 21
EFG 2014 S. 765 Nr. 9
GAAAE-57689

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 09.01.2014 - 10 K 14360/10

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