1) Vereinbaren Gesellschafter einer GbR, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, dass der Anteil des zukünftig Ausscheidenden
zu einem bestimmten Betrag auf den Steuerpflichtigen übergehen soll und zahlt der Steuerpflichtige daraufhin sofort einen
abgezinsten Betrag an den Mitgesellschafter, so entsteht beim Steuerpflichtigen im Zeitpunkt des Ausscheidens des Mitgesellschafters
ein als Sonderbetriebseinnahme zu erfassender Zinsertrag.
2) Das Finanzamt ist nicht daran gehindert, von einer im Betriebsprüfungsbericht getroffenen Feststellung abzuweichen, wenn
dieser keine tatsächliche Verständigung oder Zusage i.S.v. § 204 AO und auch keine sonstige nach den Grundsätzen von Treu
und Glauben bindende Zusage zugrunde liegt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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