1) § 8a KStG enthält keine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung, soweit auch Fremdkapital, das einer Personengesellschaft
überlassen wird, in die Regelungen der Gesellschafter-Fremdfinanzierung bei Kapitalgesellschaften einbezogen wird.
2) Bei sog. weitergeleiteten Konzerndarlehen ist der Nachweis im Rahmen des Drittvergleichs nicht schon deshalb gelungen,
weil das Darlehen zu ähnlichen Bedingungen gegeben wurde, wie es der Konzernmutter zur Verfügung gestellt wurde.
3) Auch allein eine Kreditwürdigkeitsanalyse stellt keinen Nachweis dar.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStR 2014 S. 8 Nr. 47 DStRE 2015 S. 159 Nr. 3 EFG 2014 S. 665 Nr. 8 GmbH-StB 2014 S. 207 Nr. 7 WAAAE-57662