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Umsatzsteuerliche Behandlung der Verwertung sicherungsübereigneter Gegenstände
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB HAAAE-57252 Kreditinstitute und andere Darlehensgeber (Sicherungsnehmer) lassen sich als Sicherheit für Darlehen an Unternehmer vielfach bewegliche Gegenstände des Unternehmensvermögens sicherungsübereignen. Die sicherungsübereigneten Gegenstände, die zunächst im Besitz des Darlehensnehmers (Sicherungsgebers) verbleiben, können verwertet werden, sobald der Darlehensnehmer Tilgungsraten und Zinsen nicht mehr zahlen kann. Die umsatzsteuerliche Beurteilung der Verwertung des Sicherungsguts innerhalb und außerhalb eines Insolvenzverfahrens ist vielschichtig.
Ausführlicher Beitrag s..
Sicherungsübereignung von Gegenständen
[i]Keine Lieferung i. S. des UStGAn einem zur Sicherheit übereigneten Gegenstand wird dem Sicherungsnehmer trotz Übertragung des Eigentums keine Verfügungsmacht verschafft, so dass die Sicherungsübereignung selbst kein umsatzsteuerbarer Vorgang ist.
Verwertung von Sicherungsgut außerhalb des Insolvenzverfahrens
[i]DoppelumsatzVerwertet der Sicherungsnehmer das Sicherungsgut, gilt mit der Lieferung des Sicherungsnehmers an den Abnehmer (Dritterwerber) zeitgleich eine Lieferung des Sicherungsgebers an den Sicherungsnehmer als ausgeführt (sog. Doppelumsatz). Für die (erste) Lieferu...