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Umsatzsteuer | Genehmigung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten
Nach der soll die Genehmigung zur Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten nach § 20 Satz 1 Nr. 3 UStG nicht erteilt werden, wenn der Unternehmer aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder freiwillig Bücher für die in der Vorschrift genannten Umsätze führt, s. , BStBl 2013 I S. 964 (mit Anwendungshinweisen), Abschn. 20.1 Abs. 1 Satz 6 UStAE. Die Genehmigung ist dann nur unter den Voraussetzungen des § 20 Satz 1 Nr. 1 UStG möglich. Eine freiwillige Buchführung in diesem Sinne liegt vor, wenn der Unternehmer den ertragsteuerlichen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG ermittelt, nicht aber, wenn er Aufzeichnungen für [i]infoCenter „Ist- und Sollbesteuerung“ NWB IAAAB-14438 Zwecke einer Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG führt. Ein Widerruf für die Vergangenheit ist grds. nur möglich, wenn ...