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Ist das Teileinkünfteverfahren für Streubesitzdividenden bei Körperschaften anwendbar?
Mögliche Auswirkungen für die Erstellung von Jahresabschlüssen
Die Frage, ob seit der Körperschaftsteuerpflicht für Streubesitzdividenden § 3 Nr. 40 EStG für Körperschaften anwendbar ist, ist in der Fachwelt wohl bislang unbehandelt. Dies verwundert, da fast alle Körperschaften in der einen oder anderen Weise Empfänger von Streubesitzdividenden sind, sei es aufgrund Verflechtungen im Konzern, aus Anteilen an der kontoführenden Genossenschaftsbank, durch in den Betrieb eingelegte Aktien oder von aus Lieferbeziehungen herrührenden Anteilen an Molkereien oder Zuckerfabriken. Dieser (Meinungs-)Artikel soll dazu beitragen, eine Fachdiskussion zu diesem Punkt anzustoßen. Er soll aber auch Berater ermuntern, sich die Argumente bereits bei Erstellung der Jahresabschlüsse 2013 zunutze zu machen.
I. Geänderte Körperschaftsteuerpflicht von Streubesitzdividenden
[i]Hechtner, NWB 46/2012 S. 3682Durch das „Gesetz zur Umsetzung des “ vom (BGBl 2013 I S. 561) wurde für Körperschaften die Steuerbefreiung für sog. Streubesitzdividenden aufgehoben und stattdessen durch § 8b Abs. 4 KStG die Körperschaftsteuerpflicht eingeführt. Seither sind Bezüge i. S. des § 8b Abs. 1 KStG, also offene oder verdeckte Gewinnausschüttungen, b...