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BMF 14.10.2002 IV A 2 S 2742 62/02

Körperschaftsteuer; | Angemessenheit der Gesamtbezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers

Die Vergütung des GesGef setzt sich regelmäßig aus mehreren Bestandteilen zusammen. Es finden sich Vereinbarungen über Festgehälter (einschl. Überstundenvergütung), zusätzliche feste jährliche Einmalzahlungen (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld), variable Gehaltsbestandteile (z. B. Tantieme, Gratifikationen), Zusagen über Leistungen der betrieblichen Altersversorgung (z. B. Pensionszusagen) und Sachbezüge (z. B. Fahrzeugüberlassung, private Telefonnutzung). Zu den Grundsätzen, nach denen die Frage nach der Angemessenheit der Gesamtausstattung des GesGef zu beurteilen ist, hat das ausführlich Stellung genommen. Das BMF-Schr., das wir in Kürze in den NWB besprechen werden, enthält ein Prüfungsschema zur steuerlichen Beurteilung der Vergü...

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