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BMF 07.10.2002 IV A 6 S 2240 134/02

Einkommensteuer; | Bedeutung von Einstimmigkeitsabreden beim Besitzunternehmen für das Vorliegen einer personellen Verflechtung

Der BFH hat in seinen Urt. v. - IV R 96/96 (NWB EN-Nr. 473/99), v. - VIII R 72/96 (NWB EN-Nr. 965/99) und v. - VIII R 82/98 (NWB EN-Nr. 850/2000) daran festgehalten, dass im Grundsatz eine personelle Verflechtung fehlt, wenn ein nur an der Besitzgesellschaft beteiligter Gesellschafter die rechtliche Möglichkeit hat zu verhindern, dass die beherrschende Person oder Personengruppe ihren Willen in Bezug auf die laufende Verwaltung des an die Betriebsgesellschaft überlassenen WG durchsetzt. Zur allgemeinen Anwendung der Grundsätze der BFH-Urt. IV R 96/96 und VIII R 72/96 hat das ausführlich Stellung genommen. Die Grundsätze des BMF-Schr. sind in allen offenen Fällen anzuwenden. Die (BStBl 1985 I S. 121) und v. - S 2241 ...BStBl 1989 I S. 39

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