Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens bei Aktienverkauf gegen Zahlung einer Leibrente
Leitsatz
1. Nach ständiger Rechtsprechung des BFH handelt es sich bei § 17 EStG um eine Gewinnermittlungsvorschrift eigener Art, bei
der für den Zeitpunkt der Besteuerung und die Höhe des Gewinns grundsätzlich nicht auf den Zufluss des Entgelts abzustellen
ist. § 11 EStG findet keine Anwendung. Die Gewinnermittlung gem. § 17 Abs.2 EStG ist – als stichtagsbezogene Gewinnermittlung
– nach einer Stichtagsbewertung auf den Zeitpunkt der Veräußerung vorzunehmen.
2. Einnahmen aus der Veräußerung von Aktien gegen Zahlung einer Leibrente sind nur dann nach dem Halbeinkünfteverfahren zu
besteuern, wenn die Veräußerung im Jahr 2002 erfolgt. Davor realisierte Auflösungsverluste unterliegen ebenso wie Veräußerungsverluste
noch nicht dem Halbeinkünfteverfahren.
3. Auf den Zeitpunkt des Zuflusses der Einnahmen aus einer Leibrente kommt es nicht an.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2014 S. 662 Nr. 12 KÖSDI 2014 S. 18797 Nr. 4 AAAAE-56910
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 02.01.2014 - 4 K 244/11
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